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Das italienische Weingesetz

Von mosaik

Das italienische Weingesetz von 1963 legt drei kontrollierte Qualitätsklassen fest:

Die erste heißt Denominazione Semplice: sie entspricht etwa dem österreichischen Tafelwein; zulässig ist nur ein einfacher Hinweis auf das Erzeugergebiet, Qualitätsmerkmale sind keine festgelegt.

Denominazione di Origine Controllata (DOC) ist die nächste Stufe. Jede Erzeugervereinigung kann die Registrierung ihres Weins als DOC beantragen. Sie muss eine Abgrenzung ihres Anbaugebiets sowie Qualitätsnormen vorschlagen, die sie einhalten will. Ein Ausschuss in Rom entscheidet dann, ob das DOC-Prädikat zugeteilt wird. DOC-Weine werden überprüft und müssen, außer ihrem eigenen, ein DOC-Etikett tragen.

Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG) - das Spitzenprädikat, wird nur bestimmten Weinen einzelner Erzeuger, nicht aber ganzen Gebieten verliehen. Ein Wein der DOCG ist, muss vom Erzeuger oder einem anderen Verantwortlichen abgefüllt und mit einem staatlichen Siegel verschlossen werden. Die Qualitätsnormen dieser Weine sind sehr streng ausgelegt und bei Vergehen stehen sehr hohe Strafen darauf (z. B. Verlust des Prädikats DOCG auf Lebenszeit).

Geschrieben 10.08.2001, Geändert 10.08.2001, 690 x gelesen.

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