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Re: noch ein Beitrag zu diesem Thema
Geschrieben am 27.06.2005 22:35:53
Von laki 186 x gelesen 2 Antworten |
hallo peter, es ist die letzten jahre immer schon so gewesen, dass man auch bei normalem kauf als käufer den bon oder rechnung aufheben musste. wenn man nicht nachweisen konnte oder kann..daß die ware reell gekauft wurde...wurde und wird man als käufer bestraft. liebe grüße zu dir nach austria laki |
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Thema | Autor | Datum |
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Vorsicht bei Käufen von Markenartikeln am Strand! | mosaik | 27.06.2005 13:43 |
noch ein Beitrag zu diesem Thema | mosaik | 27.06.2005 13:47 |
Re: noch ein Beitrag zu diesem Thema | laki | 27.06.2005 22:35 |
Nicht die Quittung ist das Problem... | mosaik | 28.06.2005 12:42 |
Re: Nicht die Quittung ist das Problem... | chili | 03.07.2005 17:10 |
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