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Re: noch ein Beitrag zu diesem Thema

Geschrieben am 27.06.2005 22:35:53

Von
laki
laki

186 x gelesen
2 Antworten

hallo peter,

es ist die letzten jahre immer schon so gewesen, dass man auch bei normalem kauf als käufer den bon oder rechnung aufheben musste.

wenn man nicht nachweisen konnte oder kann..daß die ware reell gekauft wurde...wurde und wird man als käufer bestraft.

liebe grüße zu dir nach austria

laki

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Thema Autor Datum
Vorsicht bei Käufen von Markenartikeln am Strand! mosaik 27.06.2005 13:43
noch ein Beitrag zu diesem Thema mosaik 27.06.2005 13:47
Re: noch ein Beitrag zu diesem Thema laki 27.06.2005 22:35
Nicht die Quittung ist das Problem... mosaik 28.06.2005 12:42
Re: Nicht die Quittung ist das Problem... chili 03.07.2005 17:10

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