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Einreise und Zoll

Von Uwe Scharr

Im Zeitalter von EU - Binnenmarkt und Schengengebiet ist man vielfach der Meinung, dass im Reiseverkehr zwischen den EU - Mitgliedsstaaten keinerlei Bestimmungen mehr zu beachten sind. Dem ist aber noch nicht ganz so. Zum einen gibt es noch eine Vielzahl einzelstaatlicher Bestimmungen, auf die man aufpassen muß, zum anderen ist schon bei der Anreise vielfach das Problem des Transit durch den Nicht EU-Staat Schweiz (dies wird vielfach nicht beachtet). Damit gar nichts mehr schief gehen kann, hier eine Aufstellung der wichtigsten Bestimmungen:

Einreise

Italien und SchweizGültiger Personalausweis; Reisepass, der max. 1 Jahr abgelaufen sein darf; Kinder: Gültiger Kinderausweis, oder Eintrag im Paß der Eltern (ab Geburt bis zum 16. Lebensjahr)

PKW-Papiere

Italien und SchweizNat. Führerschein (auch der alte graue !!), Fahrzeugschen, Grüne Versicherungskarte dringend empfohlen, wenn Euro-Kennzeichen am Fahrzeug, kein Nationalitätszeichen erforderlich, ansonsten anbringen, kann sonst teuer werden;Schutzbrief wird wärmstens empfohlen;

Zoll (Reiseverkehr mit der Schweiz)Hier gelten die Bestimmungen, die bei Einreisen aus Nicht-EU Staaten gelten; Nachfolgend sind die wichtigsten genannt; die Grenzen gelten EU-weit bei der Einreise von der Schweiz in einen EU-Mitgliedstaat.

Tabakwaren (Mindestalter des Einführers: 17 Jahre):200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 gr. Rauchtabak

Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter des Einführers: 17 Jahre):1 l Spirituosen über 22 %vol. oder 2 l Sprituosen unter 22 % vol oder 2l Schaumwein oder Likörwein und 2 l Wein

Kaffee (Mindestalter des Einführers: 15 Jahre): 500 gr. Kaffee oder 200 gr. Instantkaffee od. ähnl.

Andere Waren (Bekleidung, Schuhe, Schmuck u.a.): bis zu einem Wert von 175 €

Zoll (Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten)Hier gelten sogenannte Indikationsmengen, die dazu dienen, den privaten Gebrauch vom gewerblichen Warenverkehr abzugrenzen; es kann also durchaus sein, dass man bei einer Inlandkontrolle der Mobilen Kontrollgruppen der Deutschen Zollverwaltung oder in Italien bei der Guardia di Finanzia die Frage gestellt bekommt, ob man die mitge-führten Gegenstände für sich braucht oder ob man sie wiederverkaufen will, wenn man mehr als die in untenstehenden aufgeführten Mengen dabei hat.

Tabakwaren800 Zigaretten400 Zigarillos200 Zigarren1 kg. Rauchtabak

Alkoholische Getränke10 l Spirituosen20 l sog. Zwischenerzeugnisse (dazu zählen Likörwein und Wermutwein)90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein)

Andere Genußmittel110 l Bier10 kg Kaffee

Für Reisende, die von außerhalb der EU nach Italien reisen, gelten:

- Zoll: die Freimengen, die in der Rubrik "Schweiz" genannt sind;- Einreise: z. T. andere Bestimmungen bezüglich der Reisepapiere. Diese sind im Internet unter www.zoll.admin.ch und www.poliziadistato.it abrufbar.

Beim Transit durch die Schweiz sind zum Teil sehr restriktive Bestimmungen für das Mitführen von Wein und Lebensmittel zu beachten. Auch diese Bestimmungen sind im Internet unter www.zoll.admin.ch abrufbar.

Sollten noch Fragen sein, einfach unter www.zoll-d.de oder www.bundesgrenzschutz.de nachschauen. Diese Seiten sind übersichtlich aufgebaut und sehr informativ.

Informationen von Uwe

Geschrieben 19.05.2002, Geändert 19.05.2002, 25995 x gelesen.

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Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar von Uwe Scharr vom 18.01.2010 11:27:54

Ergänzungen:

1. Seit 12.12.2008 ist die Schweiz Mitglied des Schengenraumes, jedoch KEIN EU-MITGLIED !!! Dies be-
deutet, daß trotz allem mit Kontrollen an der Grenze gerechnet werden muss (Es wird auch weiterhin
kontrolliert).
2. Die Internetadresse www.bundesgrenzschutz.de existiert nicht mehr, die Nachfolgeadresse lautet:
www.bundespolizei.de
3 Die Internetadresse des deutschen Zoll lautet nunmehr: www.zoll.de

Uwe Scharr